Den vorigen Teil finden Sie hier
Prüfen Sie, dass alle frostgefährdeten Rohrleitungen vor dem Einsetzen des Frostes tatsächlich entleert sind, sonst kommt es bei einsetzendem Tauwetter zu unangenehmen Erfahrungen mit Wasserschäden, die die Bausubstanz gefährden können. Die Betonung liegt auf entleeren. Das bloße Abstellen der Wasserzufuhr reicht nicht aus um vor Frostschäden an Leitungen sicher zu sein. Nachdem die Zufuhr abgestellt ist müssen Sie ein Belüftungsventil und den äusseren Wasserhahn öffnen, damit das Wasser tatsächlich abfliessen kann.
Schließlich sollten Sie noch sicher stellen, dass die vorhandene Aussenbeleuchtung in Funktion ist, damit Sie sich und Andere nicht unnötigen Risiken aussetzen.
#winterfest #wintercheckliste #rohrbruch #winterschäden #sicherungspflicht