Es gibt Einiges zu beachten, wenn man nicht im Winter Schäden an der eigenen Bausubstanz oder womöglich an Personen riskieren will. Auch keinen Dachschaden am Einen oder am Anderen…
Im ersten Teil dieser Kurzserie ging es um die Räumpflicht (und kann hier nachgelesen werden).
Schnee ist schwerer als man denkt. Daher empfehlen wir etwa alle fünf Jahre den Dachdecker Ihres Vertrauens zu konsultieren und das Dach auf Schäden überprüfen zu lassen. Neben der Statik kümmert er sich auch um mögliche weitere Schäden wie defekte Ziegel, durch die Feuchtigkeit eindringen kann. Er wird auch die Schneegitter überprüfen, die entscheidend für die Verkehrssicherheit sind. Ein guter Dachdecker wird diese Inspektion als Service unentgeltlich durchführen. Eventuell notwendige Reinigungsarbeiten an den Dachrinnen werden Ihnen dagegen in Rechnung gestellt, wenn Sie sie nicht selbst durchführen können.
In der Regel haben Sie bei einem fachgerecht erstellten Dach kein “Übergewicht” zu befürchten, da es den Anforderungen der örtlichen Schneelastklassen entsprechen wird. Das gilt nicht unbedingt für Gartenlauben, Carports und ähnliche Bauten. Auch hier hilft die Einschätzung des Fachmannes weiter, um einen Dachschaden dauerhaft zu vermeiden.
Wenn der Schnee da ist kann es dennoch geboten sein, ihn vom Dach zu entfernen, wenn abgehende Schneebretter Passanten, Mieter oder Anwohner gefährden können. Das gilt im Übrigen auch für Bäume auf dem Grundstück. Ähnlich verhält es sich mit Eiszapfen, die sich bilden, wenn Tauwetter und Frost sich abwechseln.
Generell lohnt es sich Informationen über möglichen Versicherungsschutz einzuholen.