Im letzten Teil unserer kleinen Serie über den großartigen Malerberuf (die übrigen Teile finden Sie hier: 1, 2, 3, 4, 5) sprechen wir über die Absicherung. Sie ist das Sahnehäubchen auf dem Kuchen.
Als eine der wenigen Branchen, in denen die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern noch funktioniert, bietet der Beruf des Maler und Lackierers in punkto Absicherung Einiges, was andere Branchen nicht bieten
Welche Absicherung gibt es im Malerhandwerk?
- Stundenkonten: Wer als Maler arbeitet hat in den meisten Firmen ein sogenanntes Stundenkonto zur Verfügung. Auf dieses Konto werden Überstunden eingezahlt, die der Maler macht. Sie werden so gesammelt und können in mageren Zeiten „abgebummelt“ werden. Damit wird verhindert, dass der Maler zum Beispiel im Winter entlassen werden muss. Er bleibt zuhause, erhält weiter seinen Lohn und kann entspannt die „Saure Gurken“ Zeit aussitzen. Ein enormer Vorteil. Die Überstunden sind übrigens auch gegen Insolvenz geschützt. Selbst wenn das Unternehmen also einmal aufgeben muss: Die Absicherung für die geleistete Arbeit ist da!
- Der Urlaub eines Malers verfällt nie! Für Maler und Lackierer führt der seriöse Arbeitgeber ein Konto bei der Urlaubskasse. Hier wird jeden Monat der Gegenwert für den erwirtschafteten Urlaub eingezahlt. Wenn der Maler dann Urlaub nehmen möchte, erhält er von diesem Konto Urlaubsgeld und Lohn. Normalerweise (in anderen Branchen) ist es so, dass der Jahresurlaub einfach verfällt, wenn er nicht rechtzeitig genommen wird. Der Arbeitnehmer erhält dann keine Entschädigung, der Arbeitgeber streicht den Gewinn dafür ein. Das kann einem Maler niemals passieren, weil das Konto bei der Urlaubskasse nicht dem Arbeitgeber gehört, sondern dem Arbeitnehmer. Er kann den Urlaub über viele Jahre ansparen und nimmt die Ansprüche sogar dann mit, wenn er die Firma wechselt. So eine Absicherung gibt es nur im Handwerk!
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Absicherung ist die betriebliche Altersvorsorge. Jeder Betrieb muss sie ermöglichen. Sie bildet die Kirsche auf dem Sahnehäubchen auf der Torte. Die betriebliche Altersvorsorge wird von Firma zu Firma unterschiedlich gehandhabt.
Wir machen noch mehr in punkto Absicherung: das gibt´s nur bei uns!
Bei der Arno Plaggenmeier GmbH gibt es eine Versorgungsordnung. Darin ist genau geregelt, unter welchen Bedingungen man am Verfahren Teil nehmen kann. Wir bieten dem Arbeitnehmer erhebliche Zuzahlungen und eine Verzinsung deutlich über normalen Marktkonditionen an. So ist es möglich, dass ein Maler am Ende seines Berufslebens weit mehr als das Doppelte von dem ausgezahlt bekommen kann, als er von seinem Nettolohn eingezahlt hat (je nachdem, in welchem Alter er sich zur Teilnahme entscheidet). Zugegeben: das haben tatsächlich nur wenige Malereibetriebe oder Handwerksbetriebe im Angebot.