Nachbarrecht bei Wärmedämmung eingeschränkt

Nachbarrecht bei Wärmedämmung - ein heikles Feld, wie immer wenn es um Nachbarschaft geht.

Hier eine interessante Meldung aus den T-Online News, die Relevanz für alle Eigentümer mit Grenzbebauung hat. Die niedersächsische Landesregierung möchte die Überbauung von Nachbargrundstücken bis zu 25cm mit einer Duldungspflicht versehen. Mehr zum Nachbarrecht bei Wärmedämmung:

Die Juristerei ist für das Nachbarrecht bei Wärmedämmung nur ein Aspekt:

Einerseits erleichtert das die Planung einer Dämmaßnahme und kann daher alle niedersächsischen Bauherren freuen, die nun mit weniger Widerstand rechnen müssen. Unter Nachhaltigkeitsaspekten ist diese Regelung natürlich zu begrüßen. Wir können uns allerdings vorstellen, dass es Fälle geben wird, in denen hier eine unzumutbare Einschränkung der Rechte des Nachbarn entstehen kann (z.B. wenn insgesamt wenig Raum zur Verfügung steht, der genutzt werden muss, wie es bei Durchgängen der Fall ist).

Eine einvernehmliche Einigung ist besser als auf das Nachbarrecht bei Wärmedämmung zu pochen!

Wir erleben immer wieder, dass es in solchen Fällen Abstimmungsprobleme gibt. In der Regel lässt sich aber ein vernünftiger Kompromiss finden. Die Auswahl des richtigen Dämmsystems/Materials kann hier einen Beitrag leisten. Bedenkt man, dass man Nachbarn in der Regel lange hat, kann man beiden Seiten eine gütliche Einigung nur empfehlen. Normalerweise ist das nach unserer Erfahrung auch möglich. Falls man gar nicht mehr weiterkommt oder noch “alte Rechnungen” offen sind gibt es immer noch die Möglichkeit mit einem Mediator gemeinsam zu einer guten Lösung zu kommen, mit der beide Seiten leben können.

“Kein Mensch ist so reich, dass er nicht einen Nachbarn brauchte.” Ungarischer Ausspruch

http://www.t-online.de/regionales/id_66123666/regierung-schraenkt-nachbarrecht-bei-waermedaemmung-ein.html

Wärmedämmung führt häufig zu Konflikten mit angrenzenden Nachbarn - hier geht´s zur Berichterstattung
Ein Arbeiter befestigt Wärmedämmung an Hausfassade. Nachträgliche Wärmedämmung darf nun ein Stück überstehen. Foto: A. Weigel/Archiv (Quelle: dpa)